Recht auf Schutz der Privatsphäre
Kinder und Jugendliche haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. Sie haben ein Recht darauf, dass bei allen Massnahmen, die sie betreffen, ihr Wohl und ihr bestes Interesse berücksichtigt werden. Niemand hat ein Recht, ihrem guten Namen zu schaden, ohne Erlaubnis ihre Wohnung zu betreten oder ihre Briefe und E-Mails zu öffnen. (Art. 3 und 16 UNKRK)