Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
Kinder und Jugendliche haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. Trotz ihrer Pflichten in der Schule und zu Hause müssen sie genügend Freizeit haben: Zeit für Freundinnen und Freunde, für Hobbys und zum Ausruhen. (Art. 31 UNKRK)