Recht auf Anhörung und Mitwirkung
Kinder und Jugendliche haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Sie haben auch das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, um sich eine eigene Meinung zu bilden.
(Art. 12 und 13 UNKRK)
Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich mit Gleichaltrigen zu treffen und Gruppen und Organisationen beizutreten, solange sie andere Menschen nicht daran hindern, ihre Rechte zu geniessen. (Art. 15 UNKRK)