Mitgliedschaft beim Verein für Menschenrechte
Der VMR ist eine nationale Menschenrechtsinstitution (MRI) nach den Pariser Prinzipien. Die Pariser Prinzipien wurden 1993 von den UNO-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Sie beschreiben die Aufgaben von nationalen Menschrechtsinstitutionen:
- Schutz und Förderung einer Kultur derMenschenrechte
- Politikgestaltung
- Monitoring von Gesetzgebung und Gesetzesvollzug
- gerichtlicher Schutz gegen Staatsorgane und das Handeln Privater
- Menschenrechtsbildung
- Öffentlichkeitsarbeit
- MRI ist gesetzlich verankert und unabhängig
Im Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMRG) sind die Aufgaben und Kompetenzen des VMR verankert. Der VMR erhält Staatsgelder, hat aber keinen Leistungsauftrag. Der Vorstand des VMR wurde anlässlich der Gründungsversammlung vom 10. Dezember 2016 in folgender Zusammensetzung gewählt: Hüseyjin Cicek, Claudia Fritsche, Silvia Hofmann, Walter Kranz, Lukas Öhri, Sara Marxer Pino und Marc Villiger.
Die OSKJ-Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche gehört seit Januar 2017 zum VMR. Sie bleibt aber als neutrale Anlauf- und Beschwerdestelle in Kinder- und Jugendfragen bestehen. Die Kinderlobby Liechtenstein wird auch in Zukunft von der OSKJ koordiniert. Bis der Vorstand des VMR eine Geschäftsführerin / einen Geschäftsführer bestellt hat, führt die Ombudsperson interimistisch die Geschäftsstelle des VMR. Private und juristische Personen, die sich für eine Mitgliedschaft interessieren, können diese unter folgendem Link beantragen:
Die Mitgliederversammlung berät über die Leitlinien der Arbeit des VMR und verfolgt dessen Aktivität im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen über den VMR sind unter www.amnesty.li und später unter www.menschenrechtsverein.li zu finden.